Itzgrund.net e.V. Satzung:
§1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen Itzgrund.net e.V.. Er soll ins Vereinsregister
eingetragen werden. Sitz ist Lahm in der Gemeinde Itzgrund.
§2 Vereinszweck
Das Ziel des Vereins ist die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung eines
rechnergestützten Informations- und Kommunikationssystems. Vertretung gemeinnütziger
Interessen im Bereich der privaten Datenübertragung. Das eigene Netzwerk soll
den Mitgliedern zum Daten- und Informationsaustausch dienen.
§3 Mitglieder
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang des ersten Mitgliedsbeitrags auf
einem Konto des Vereins. Sie kann vom Vorstand ohne Angabe von Gründen
verweigert werden.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftlichen Austritt, Ausschluss oder Tod. Der
Austritt kann jederzeit ohne Angaben von Gründen zum Ende des laufenden
Kalenderjahres erfolgen.
§4 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines
Jahres im voraus fällig. Für jedes angebrochene Kalenderjahr muss aber der
volle Jahresbeitrag einrichtet werden. Über die Höhe des Jahresbeitrages
entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für bestimmte
Gruppen ermäßigen.
§5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der
Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer
sowie dem Kassier. Er wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die
Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Jedes Vorstandsmitglied
vertritt den Verein allein, gerichtlich und außergerichtlich.
§6 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand setzt die Vereinsziele in konkrete Maßnahmen um. Mitglieder können
vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn sie den Vereinsbeitrag nicht zahlen,
oder wenn sie dem Vereinszweck zuwiderhandeln.
§7 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird
vom Vorstand des Vereins einberufen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn
mindestens 1/10 der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes
und der Gründe verlangt.
Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern per
E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens 3 Wochen, zur außerordentlichen
Mitgliederversammlung mindestens 2 Wochen vorher zu übersenden.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 3/10
stimmberechtigte Mitglieder persönlich anwesend sind. Falls eine
Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, kann innerhalb von 3 Wochen
eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann ohne
Beschränkungen beschlussfähig ist.
Über die Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift
angefertigt, die vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll
den Gang der Versammlung und die gefassten Beschlüsse festhalten.
§8 Geschäftsjahr und Kassenprüfung
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Im ersten Quartal nach
Ablauf des Kalenderjahres wird die Kassenführung des Vereins von zwei durch die
Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfern überprüft.
§9 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereines haftet ausschließlich das
Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für
Verbindlichkeiten des Vereins besteht nicht.
§10 Vereinsauflösung
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder
erforderlich. Mit der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an
die Mitglieder zurück.
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