Satzung
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Itzgrund.net e.V. Satzung:

§1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen Itzgrund.net e.V.. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Sitz ist Lahm in der Gemeinde Itzgrund.

§2 Vereinszweck

Das Ziel des Vereins ist die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung eines rechnergestützten Informations- und Kommunikationssystems. Vertretung gemeinnütziger Interessen im Bereich der privaten Datenübertragung. Das eigene Netzwerk soll den Mitgliedern zum Daten- und Informationsaustausch dienen.

§3 Mitglieder

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang des ersten Mitgliedsbeitrags auf einem Konto des Vereins. Sie kann vom Vorstand ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Die Mitgliedschaft endet durch schriftlichen Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann jederzeit ohne Angaben von Gründen zum Ende des laufenden Kalenderjahres erfolgen.

§4 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im voraus fällig. Für jedes angebrochene Kalenderjahr muss aber der volle Jahresbeitrag einrichtet werden. Über die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für bestimmte Gruppen ermäßigen.

§5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer sowie dem Kassier. Er wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein, gerichtlich und außergerichtlich.

§6 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand setzt die Vereinsziele in konkrete Maßnahmen um. Mitglieder können vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn sie den Vereinsbeitrag nicht zahlen, oder wenn sie dem Vereinszweck zuwiderhandeln.

§7 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorstand des Vereins einberufen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern per E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens 3 Wochen, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens 2 Wochen vorher zu übersenden.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 3/10 stimmberechtigte Mitglieder persönlich anwesend sind. Falls eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, kann innerhalb von 3 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann ohne Beschränkungen beschlussfähig ist.

Über die Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift angefertigt, die vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll den Gang der Versammlung und die gefassten Beschlüsse festhalten.

§8 Geschäftsjahr und Kassenprüfung

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Im ersten Quartal nach Ablauf des Kalenderjahres wird die Kassenführung des Vereins von zwei durch die Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfern überprüft.

§9 Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereines haftet ausschließlich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins besteht nicht.

§10 Vereinsauflösung

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Mit der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Mitglieder zurück.